Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen von DecisionLABs, Lychener Str. 49, 10437 Berlin, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
(3) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Einzelvertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsunterlagen
(1) Gegenstand der Beauftragung sind insbesondere Beratungs-, Konzeptions-, Trainings-, Prüfungs-, Simulations-, Entwicklungs-, Digitalisierungs- und projektbegleitende Leistungen.
(2) Art, Inhalt, Umfang, Zeitrahmen, Vergütung sowie etwaige Liefer- und Arbeitsergebnisse ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektplan, Leistungsbeschrieb und den dazugehörigen Anlagen.
(3) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, schuldet DecisionLABs bei beratenden, konzeptionellen oder projektbegleitenden Leistungen keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(4) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind und dem Vertragszweck nicht widersprechen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber unterstützt die Durchführung des Projekts aktiv und stellt rechtzeitig alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Systeme, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass fachlich geeignete Ansprechpartner während der Projektlaufzeit verfügbar sind und notwendige Abstimmungen, Rückmeldungen und Entscheidungen ohne unangemessene Verzögerung erfolgen.
(3) Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, stellt der Auftraggeber insbesondere Zugänge zu Lernmanagementsystemen, Kollaborationsumgebungen, sicheren Datenräumen, SharePoint-/Fileshare-Lösungen und sicheren Kommunikationswegen bereit.
(4) Verzögerungen, Zusatzaufwände oder Leistungseinschränkungen, die aus verspäteter, unvollständiger oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers resultieren, gehen nicht zu Lasten von DecisionLABs. Hierdurch verursachte Terminverschiebungen und zusätzliche Aufwände sind angemessen zu berücksichtigen.
§ 4 Leistungsänderungen und Projektabweichungen
(1) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung zwischen den Parteien.
(2) Zeichnen sich im Projektverlauf Abweichungen vom kalkulierten Aufwand, vom vorgesehenen Leistungsumfang oder von der Zeitplanung ab, wird DecisionLABs diese frühzeitig transparent machen und mit dem Auftraggeber abstimmen.
(3) Änderungen mit Auswirkungen auf Aufwand, Termine, Inhalte oder Kosten werden nur nach gemeinsamer Klärung und ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers umgesetzt.
§ 5 Vergütung und Abrechnung
(1) Die Vergütung erfolgt auf Basis der im Angebot vereinbarten Konditionen, insbesondere nach Aufwand, pauschal oder in einer Kombination aus beidem.
(2) Bei aufwandsbezogener Vergütung wird der tatsächlich angefallene und nachgewiesene Aufwand abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich, spätestens jedoch mit Erreichen vereinbarter Meilensteine oder Teilabschnitte.
(3) Soweit vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung auf Grundlage des jeweils bestätigten Leistungsstands.
(4) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten.
§ 7 Termine, Fristen und höhere Gewalt
(1) Vereinbarte Termine und Fristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Mitwirkung des Auftraggebers.
(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich betroffene Termine und Fristen angemessen.
(3) Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von DecisionLABs nicht zu vertretende Umstände, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen zu einer angemessenen Anpassung von Terminen und Fristen.
§ 8 Abnahme
(1) Soweit werkvertragliche Ergebnisse, abnahmefähige Teilleistungen oder Meilensteinergebnisse vereinbart sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese nach Bereitstellung innerhalb angemessener Frist zu prüfen und abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
(2) Die Abnahme kann auch für Teilabschnitte oder einzelne Meilensteine erfolgen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 9 Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
(1) Sämtliche von DecisionLABs erstellten Konzepte, Unterlagen, Präsentationen, Lernarchitekturen, WBTs, Modelle, Simulationen, Auswertungen, Texte, Visualisierungen und sonstigen Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke genutzt werden.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vereinbarten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
(3) Alle nicht ausdrücklich übertragenen Rechte verbleiben bei DecisionLABs. Dies gilt insbesondere für Methoden, Grundlogiken, Vorlagen, Strukturmodelle, Frameworks, generische Bausteine und wiederverwendbare Bestandteile.
(4) Eine Bearbeitung, Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung über den vereinbarten Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von DecisionLABs in Textform.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen dürfen nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die diese zur Vertragsdurchführung benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine sonstige rechtliche Grundlage besteht.
(3) Soweit für einzelne Leistungen erforderlich, werden ergänzende datenschutzrechtliche Vereinbarungen, insbesondere zur Auftragsverarbeitung, gesondert geschlossen.
§ 12 Haftung
(1) DecisionLABs haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von DecisionLABs.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Projektplan oder Einzelvertrag.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Im Falle einer vorzeitigen Beendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits verbindlich ausgelöste Aufwände und Fremdkosten zu vergüten, soweit DecisionLABs diese nicht zu vertreten hat.
§ 14 Referenznennung
DecisionLABs ist berechtigt, den Auftraggeber nach vorheriger Abstimmung in angemessenem Umfang als Referenz zu benennen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
